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Sehschule für Kinder

Die Sehschärfe (Visus) ist eine der drei Hauptfunktionen des visuellen Systems und stellt das wichtigste Maß für die funktionelle Leistung des Auges dar. Viele augenärztliche Entscheidungen haben als Grundlage die Sehschärfe, wie z.B. die Indikationsstellung für eine Operation oder Beurteilung von Therapieerfolgen und gutachterliche Fragestellungen.

Die Sehschärfe nimmt von der Geburt an stetig zu. Nachfolgend eine Tabelle der Visusentwicklung bei normalsichtigen Kindern.

Alter/Jahre 2 3 4 5-6 7-10 ab 12
Visus 0,5 0,6 0,8 1,0 1,25 1,6

Kommt es zu einer Beeinträchtigt des Sehens, so entwickelt sich ein Amblyopie (gr. = stumpfes Auge; engl. lazy eye) oder auch „faules Auge“ genannt. Eine Amblyopie entsteht vor allem im Kindesalter. Mit zunehmendem Alter wird die Wahrscheinlichkeit eine Amblyopie zu entwickeln, immer geringer bzw. nahezu unwahrscheinlich.

Statistisch gesehen findet sich bei jedem 20. Kind eine einseitige Sehschwäche, die zunächst durch eine Brille nicht korrigiert werden kann. Bei frühzeitiger Entdeckung im Kindesalter können weit über 90% dieser Sehschwächen erfolgreich behandelt werden, so dass diese Kinder später im Erwachsenenalter auf beiden Augen eine normale Sehschärfe besitzen. Als Augenarzt kann ich bei einer Vorsorgeuntersuchung organische Fehler des kindlichen Auges, wie z.B. angeborener Grauer Star rechtzeitig erkennen und eine Behandlung einleiten.

Deswegen empfehlen Augen- und Kinderärzte eine augenärztliche Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt:

Sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, die die Pupille verdecken, und natürlich immer, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Im Alter von 6 bis 12 Monaten bei erhöhtem Risiko für Schielen oder für Fehlsichtigkeiten (optische Brechungsfehler) oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern und stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.

Im Alter von 2 1/2 bis 3 1/2 Jahren und alle übrigen, auch unverdächtigen Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.